Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage Gemarkung Altentreptow (WEA 37)

Bekanntmachung nach § 5 Absatz 2 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG)

Nr.AB 33/23  | 04.09.2023  | StALU MS  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Die WIND-projekt GmbH & Co. Dritte Netzknoten KG mit Sitz in 18211 Börgerende, Seestraße 71 a, beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage (WEA) des Typs Enercon E-160 EP5 E2 im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Gemarkung Altentreptow, Flur 4, Flurstück 323/1, und stellte dafür mit Datum vom 14.06.2021 einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (StALU MS).

Für das Vorhaben besteht nach Feststellung des StALU MS keine UVP-Pflicht. Maßgeblich für diese Entscheidung war, dass die Immissionsrichtwerte für Schall und Schatten, zum Teil durch geeignetes Betriebsmanagement der WEA, sicher eingehalten werden und damit erheblich nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter ausgeschlossen sind. Es werden keine der in Anlage 3 Nr. 2 zum UVPG aufgeführten Schutzgebiete betroffen sein. Es besteht kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko für Großvögel und Fledermäuse. Eingriffe in Landschaft und Boden werden kompensiert bzw. im selben Naturraum ausgeglichen.

Die Feststellung zur UVP-Pflicht ist gemäß § 5 Absatz 3 Satz 1 UVPG nicht selbstständig anfechtbar. Die zuständige Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) entscheiden.