Errichtung und Betrieb von acht Windkraftanlagen (7 x Typ Vestas V-150 5.6 MW sowie 1 x Typ Vestas V-136 4.2 MW) der Fa. Görminer Peenetal Energie GmbH & Co. KG im Windpark Dargelin

Bekanntmachung nach § 10 Abs. 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. § 12 Abs. 1 sowie § 17 der 9. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV) und § 5 Abs. 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG)

Nr.B 483  | 09.10.2023  | StALU VP  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

Bekanntmachung nach § 10 Abs. 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. § 12 Abs. 1 sowie § 17 der 9. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV) und § 5 Abs. 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG)

Beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, als der zuständigen Genehmigungsbehörde, stellte mit Antrag vom 19.10.2015, zuletzt wesentlich geändert mit Antrag vom 16.05.2022, in der mit Eingang am 13.03.2023 ergänzten Fassung, die Görminer Peenetal Energie GmbH & Co. KG, Böker Straße 9, 17121 Böken, einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von acht Windkraftanlagen (7 x Typ Vestas V-150 5.6 MW (5,6 MW Nennleistung) mit Gesamtbauhöhen zwischen 180 und 241 m sowie 1 x Typ Vestas V-136 4.2 MW (4,2 MW Nennleistung) mit einer Gesamtbauhöhe von 150 m) gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.Mai 2013 /BGBl. I S.  1274), in der zurzeit gültigen Fassung.

Das Vorhaben wurde am 24.04.2023 im Amtlichen Anzeiger Nr. 16 (AmtsBl. M-V/AAz. 2023 S. 189) und auf der Internetseite des StALU Vorpommern öffentlich bekannt gemacht.

Der für das Verfahren anberaumte Erörterungstermin wurde am 21.08.2023 im Amtlichen Anzeiger Nr. 34 (AmtsBl. M-V/AAz. 2023 S. 409), auf der Internetseite des StALU Vorpommern (Nr. B 477) und auf dem UVP-Portal des Landes M-V verlegt.

Anstelle des Erörterungstermins gem. § 10 Abs. 6 BImSchG wird aufgrund der Vorgaben hinsichtlich der COVID-19 Pandemie eine Online-Konsultation gem. § 5 Abs. 1, 3 und 4 des PlanSiG in der Zeit vom 16.10.2023 bis 30.10.2023 durchgeführt. Die Einwender haben bis zum 30.10.2023 die Gelegenheit sich nochmals zu ihren vorgebrachten Einwendungen zu äußern. Zu diesem Zweck werden sie von der Genehmigungsbehörde mit den notwendigen Unterlagen extra angeschrieben. Einwender, die sich ausschließlich elektronisch beteiligt haben, werden elektronisch benachrichtigt. Das Vorbringen neuer Einwendungen ist ausgeschlossen.

Die Konsultationsunterlagen sind auf dem zentralen Internetportal UVP Verbund Umweltverträglichkeitsprüfungen der Länder, Bundesland M-V unter dem Register Erörterungstermin ab dem 16.10.2023 zugänglich.

Link: https://www.uvp-verbund.de

Zusätzlich besteht das Angebot zur Einsichtnahme der Unterlagen in Papierform im

Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Dienststelle Stralsund
Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft
Ossenreyerstraße 56
18439 Stralsund

Montag           07.00 – 15.30 Uhr
Dienstag         07.00 – 17.00 Uhr
Mittwoch        07.00 – 15.30 Uhr
Donnerstag     07.00 – 15.30 Uhr
Freitag            07.00 – 14.00 Uhr

Über den Ausgang des Genehmigungsverfahrens wird nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entschieden.