2 WEA in der Gemarkung Groß Luckow - Bekanntmachung des Genehmigungsbescheides G002/23
Bekanntmachung nach § 10 Absatz 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.V.m. § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)
Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG i.V.m. § 21a 9. BImSchV gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte bekannt:
Mit Bescheid G002/23 vom 30.06.2023, Az 571/1626-1/2019, wurde der wpd Windpark Groß Luckow GmbH & Co. KG, Stephanitorsbollwerk, 28217 Bremen, eine Genehmigung gemäß § 4 BImSchG erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:
1 Entscheidungsumfang
Der wpd Windpark Groß Luckow GmbH & Co. KG, Stephanitorsbollwerk, 28217 Bremen wird die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und zum Betrieb von 2 Windenergieanlagen des Typs Nordex N 149 im vorgesehenen Windeignungsgebiet „Groß Luckow / Klein Luckow“ in der Gemeinde Groß Luckow, Gemarkung Groß Luckow, Flur 3, Flurstücke 8/2 und 1 erteilt.
1.1 Entscheidungsinhalt
Der Gegenstand der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung beinhaltet die Errichtung und den Betrieb folgender Anlagen:
WEA-Nr. |
WEA-Typ Nennleistung |
Standortkoordinaten nach ETRS89, UTM (6 Grad), Zone 33 |
Nabenhöhe Rotordurchmesser Gesamthöhe |
Gemarkung Flur Flurstück des WEA-Fundamentes |
„WEA 1“ |
Nordex N 149 4,0 – 4,5 MW |
E 33421621 N 5933723 |
164,0 m 149,1 m 238,6 m |
Groß Luckow 3 8/2 |
„WEA 2“ |
Nordex N 149 4,0 – 4,5 MW |
E 33421742 N 5934055 |
164,0 m 149,1 m 238,6 m |
Groß Luckow 3 1 |
Die Genehmigung wurde unter Bedingungen erteilt und mit Auflagen verbunden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg, einzulegen.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe durch den Antragsteller (Genehmigungsinhaber) ohne die Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 Abs.1 S.2 VwGO i. V. m. § 13a Nr.1 GerStrukGAG MV Klage beim Oberverwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 7, 17489 Greifswald erhoben werden.
Gegen die Kostenentscheidung dieses Bescheides kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Dieser Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg einzulegen.
Auslegung des Bescheids G002/23
Eine Ausfertigung des Bescheids mit den getroffenen Nebenbestimmungen, einschließlich der Begründung, liegt in der Zeit vom 15.08.2023 bis einschließlich 28.08.2023 im Internet unter www.stalu-mv.de/ms im Bereich „Presse/Bekanntmachungen“ zur Einsichtnahme aus.
Sollte eine Einsichtnahme des Bescheids im Internet nicht möglich sein, kann die Einsichtnahme des Bescheids zu den Dienstzeiten
- nach telefonischer Terminabsprache beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (STALU MS), Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft, Neustrelitzer Straße 120, Block D, 17033 Neubrandenburg unter der Tel.: 0385 588 69515
oder
- Amt Uecker-Randow-Tal, Haußmannstraße 85, 17309 Pasewalk während der Sprechzeiten
Montag 9:00 – 12:00 Uhr
Dienstag: 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr
Freitag: 9:00 – 12:00 Uhr
erfolgen.
Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg (poststelle@stalums.mv-regierung.de) angefordert werden.
Abteilung 5, Dezernat 51