Abfall

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 Abfallentsorgung (28)

Abfallbewirtschaftung und Corona-Virus

Wegen der derzeitigen besonderen Situation ist es sinnvoll, persönliche Kontakte soweit wie möglich zu vermeiden. Dieser Grundsatz gilt auch für die abfallrechtliche Nachweisführung bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle. Deshalb wird hier mittels Allgemeinverfügung die teilweise Befreiung von Pflichten der Nachweisführung eröffnet.

Abfallentsorgungsanlagen

Zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit stehen in Mecklenburg-Vorpommern sechs Deponien, zwei mechanisch-biologische und zwei mechanische Aufbereitungsanlagen sowie elf thermische Behandlungsanlagen zur Verfügung. Von den elf thermischen Anlagen ist eine für Hausmüll, drei für Ersatzbrennstoffe und sieben für Altholz zugelassen. Daneben gibt es diverse Anlagen zur Abfallsortierung und Abfallverwertung.

Abfall- und Kreislaufwirtschaft

Das StALU Vorpommern ist zuständig für die Genehmigung und Regelüberwachung der im Zuständigkeitsbereich befindlichen Abfallentsorgungsanlagen. Weiterhin konzentriert es sich auf die Sicherung, Sanierung und Rekultivierung der vielen aus der Vergangenheit herrührenden Deponien. Dazu gehören auch mögliche Folgenutzungen dieser Standorte. Um die rechtlichen Voraussetzungen für die geordnete Nachnutzung der Altdeponien zu schaffen, werden derzeit Plangenehmigungsverfahren für die Errichtung von Fotovoltaikanlagen auf diesen Standorten durchgeführt.

Abfall- und Kreislaufwirtschaft

Platz zur Schlackenaufbereitung Details anzeigen

Platz zur Schlackenaufbereitung

Platz zur Schlackenaufbereitung

Platz zur Schlackenaufbereitung

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALU MM) ist in der Region Rostock (Hansestadt und Landkreis Rostock) die zuständige Planfeststellungsbehörde für die Errichtung und wesentliche Änderung von Deponien. Als zuständige Behörde überwacht das StALU MM die Einhaltung der Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und des untergesetzlichen Regelwerks bei Abfallbehandlungsanlagen und Deponien.

Abfall- und Kreislaufwirtschaft

Das StALU Vorpommern ist zuständig für die Genehmigung und Regelüberwachung der im Zuständigkeitsbereich befindlichen Abfallentsorgungsanlagen. Weiterhin konzentriert es sich auf die Sicherung, Sanierung und Rekultivierung der vielen aus der Vergangenheit herrührenden Deponien. Dazu gehören auch mögliche Folgenutzungen dieser Standorte. Um die rechtlichen Voraussetzungen für die geordnete Nachnutzung der Altdeponien zu schaffen, werden derzeit Plangenehmigungsverfahren für die Errichtung von Fotovoltaikanlagen auf diesen Standorten durchgeführt.

Abfall- und Kreislaufwirtschaft

Das StALU Vorpommern ist zuständig für die Genehmigung und Regelüberwachung der im Zuständigkeitsbereich befindlichen Abfallentsorgungsanlagen. Weiterhin konzentriert es sich auf die Sicherung, Sanierung und Rekultivierung der vielen aus der Vergangenheit herrührenden Deponien. Dazu gehören auch mögliche Folgenutzungen dieser Standorte. Um die rechtlichen Voraussetzungen für die geordnete Nachnutzung der Altdeponien zu schaffen, werden derzeit Plangenehmigungsverfahren für die Errichtung von Fotovoltaikanlagen auf diesen Standorten durchgeführt.

Abfall- und Kreislaufwirtschaft

Deponie Ihlenberg in Selmsdorf Details anzeigen

Deponie Ihlenberg in Selmsdorf

Deponie Ihlenberg in Selmsdorf

Deponie Ihlenberg in Selmsdorf

In der Kreislauf- und Abfallwirtschaft gelten heute, vor der Beseitigung der Abfälle, die Grundsätze Abfälle zu vermeiden, nicht vermeidbare Abfälle vorrangig hochwertig zu verwerten (z.B. Wertstoffe, Bioabfälle, Bauabfälle, Gewerbeabfälle, Altfahrzeuge, Altholz) und nicht verwertbare Abfälle so zu behandeln, dass sie gemeinwohlverträglich beseitigt werden können.

Im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und in weiteren Rechtsverordnungen, die aufgrund dieses Gesetzes erlassen wurden, wird dieses konkretisiert.

Abfall- und Kreislaufwirtschaft

Deponie Ihlenberg in SelmsdorfDetails anzeigen
Deponie Ihlenberg in Selmsdorf

Deponie Ihlenberg in Selmsdorf

Deponie Ihlenberg in Selmsdorf

In der Kreislauf- und Abfallwirtschaft gelten heute, vor der Beseitigung der Abfälle, die Grundsätze Abfälle zu vermeiden, nicht vermeidbare Abfälle vorrangig hochwertig zu verwerten (z.B. Wertstoffe, Bioabfälle, Bauabfälle, Gewerbeabfälle, Altfahrzeuge, Altholz) und nicht verwertbare Abfälle so zu behandeln, dass sie gemeinwohlverträglich beseitigt werden können.

Im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und in weiteren Rechtsverordnungen, die aufgrund dieses Gesetzes erlassen wurden, wird dieses konkretisiert.

Abfall- und Kreislaufwirtschaft

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Platz zur Schlackenaufbereitung

Platz zur Schlackenaufbereitung

Platz zur Schlackenaufbereitung

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALU MM) ist in der Region Rostock (Hansestadt und Landkreis Rostock) die zuständige Planfeststellungsbehörde für die Errichtung und wesentliche Änderung von Deponien. Als zuständige Behörde überwacht das StALU MM die Einhaltung der Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und des untergesetzlichen Regelwerks bei Abfallbehandlungsanlagen und Deponien.

Abfall- und Kreislaufwirtschaft

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Platz zur Schlackenaufbereitung

Platz zur Schlackenaufbereitung

Platz zur Schlackenaufbereitung

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALU MM) ist in der Region Rostock (Hansestadt und Landkreis Rostock) die zuständige Planfeststellungsbehörde für die Errichtung und wesentliche Änderung von Deponien. Als zuständige Behörde überwacht das StALU MM die Einhaltung der Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und des untergesetzlichen Regelwerks bei Abfallbehandlungsanlagen und Deponien.

Abfall- und Kreislaufwirtschaft

Mechanisch-biologische Abfallbehandlungs- anlage in Rosenow Details anzeigen

Mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlage in Rosenow

Mechanisch-biologische Abfallbehandlungs- anlage in Rosenow

Mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlage in Rosenow

Bei der Abfall- und Kreislaufwirtschaft ist das StALU Mecklenburgische Seenplatte (MS) nicht nur für das Gebiet des Landkreises MS zuständig, sondern auch für die Gebiete der Gemeinden der Ämter Jarmen-Tutow, Peenetal/Loitz, Am Stettiner Haff, Löcknitz-Penkun, Torgelow-Ferdinandshof und Uecker-Randow-Tal sowie der amtsfreien Gemeinden Pasewalk, Strasburg (Uckermark) und Ueckermünde.

Abfall- und Kreislaufwirtschaft

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Mechanisch-biologische Abfallbehandlungs- anlage in Rosenow

Mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlage in Rosenow

Mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlage in Rosenow

Bei der Abfall- und Kreislaufwirtschaft ist das StALU Mecklenburgische Seenplatte (MS) nicht nur für das Gebiet des Landkreises MS zuständig, sondern auch für die Gebiete der Gemeinden der Ämter Jarmen-Tutow, Peenetal/Loitz, Am Stettiner Haff, Löcknitz-Penkun, Torgelow-Ferdinandshof und Uecker-Randow-Tal sowie der amtsfreien Gemeinden Pasewalk, Strasburg (Uckermark) und Ueckermünde.

Abfall- und Kreislaufwirtschaft

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Mechanisch-biologische Abfallbehandlungs- anlage in Rosenow

Mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlage in Rosenow

Mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlage in Rosenow

Bei der Abfall- und Kreislaufwirtschaft ist das StALU Mecklenburgische Seenplatte (MS) nicht nur für das Gebiet des Landkreises MS zuständig, sondern auch für die Gebiete der Gemeinden der Ämter Jarmen-Tutow, Peenetal/Loitz, Am Stettiner Haff, Löcknitz-Penkun, Torgelow-Ferdinandshof und Uecker-Randow-Tal sowie der amtsfreien Gemeinden Pasewalk, Strasburg (Uckermark) und Ueckermünde.

Abfall- und Kreislaufwirtschaft

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Deponie Ihlenberg in Selmsdorf

Deponie Ihlenberg in Selmsdorf

Deponie Ihlenberg in Selmsdorf

In der Kreislauf- und Abfallwirtschaft gelten heute, vor der Beseitigung der Abfälle, die Grundsätze Abfälle zu vermeiden, nicht vermeidbare Abfälle vorrangig hochwertig zu verwerten (z.B. Wertstoffe, Bioabfälle, Bauabfälle, Gewerbeabfälle, Altfahrzeuge, Altholz) und nicht verwertbare Abfälle so zu behandeln, dass sie gemeinwohlverträglich beseitigt werden können.

Im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und in weiteren Rechtsverordnungen, die aufgrund dieses Gesetzes erlassen wurden, wird dieses konkretisiert.

Anlagen zur Behandlung von gefährlichem Abfall in MV

Die Entsorgung gefährlicher Abfälle ist in Mecklenburg-Vorpommern privatwirtschaftlich organisiert. Landesspezifische Regelungen wie Andienungspflicht, Anschluss- und Benutzungszwang bestehen nicht. Zulassungen von Abfallentsorgungsanlagen erfolgen je nach Anlagenart nach Immissionsschutz- und Abfallrecht durch die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU) sowie nach Baurecht durch die Landkreise und kreisfreien Städte.

Zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen stehen in Mecklenburg-Vorpommern 11 chemisch-physikalisch-biologische Behandlungsanlagen (CPB-Anlagen) einschließlich Bodenbehandlungsanlagen und zur oberirdischen Ablagerung die Deponie Ihlenberg zur Verfügung. Die Behandlung und Entsorgung von gefährlichem E-Schrott erfolgt in Recyclinganlagen.

Betriebsbeauftragter für Abfall – Abfallbeauftragter

Verschieden farbige Recyclingbehälter für verschiedene Abfalltypen: Bio, Batterien, Metall, Plastik, Papier, Elektro, Glas, LeuchtmittelDetails anzeigen
Verschieden farbige Recyclingbehälter für verschiedene Abfalltypen: Bio, Batterien, Metall, Plastik, Papier, Elektro, Glas, Leuchtmittel

Fachgerechte Entsorgung

Fachgerechte Entsorgung

Der Abfallbeauftragte ist ein wichtiges Instrument der Selbstüberwachung abfall­erzeugender und -entsorgender Betriebe und Unternehmen. Nach dem Kreislaufwirt­schaftsgesetz haben die zur Bestellung eines Abfallbeauftragten Verpflichteten unverzüglich einen Betriebsbeauftragten für Abfall (Abfallbeauftragten) zu bestellen.

Der konkrete Kreis der Verpflichteten und die persönlichen Anforderungen an Abfall­beauftragte werden in der neu gefassten Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall (Abfallbeauftragtenverordnung – AbfBeauftrV) näher bestimmt.

Das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV)

Am 01.04.2010 wurde für die meisten der an der Entsorgung gefährlicher Abfälle Beteiligten das elektronische Nachweisverfahren zur Pflicht. Das betrifft Erzeuger (>20 t je Abfallart und Jahr), Beförderer und Einsammler gefährlicher Abfälle sowie alle Entsorger. Ab diesem Stichtag gehören papiergeführte Entsorgungs-/ Sammelentsorgungsnachweise und Begleitscheine bis auf begrenzte Ausnahmen der Vergangenheit an.

Datenerhebung und Überwachung

Gefährliche Abfälle bedürfen auf Grund ihres Gefahrenpotentials einer speziellen Entsorgung und Überwachung. In Mecklenburg-Vorpommern fallen jährlich ca. 220.000 t gefährliche Abfälle aus gewerblichen und sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen an.

Mit der Zuordnung des Abfalls zum gefährlichen Abfall im Europäischen Abfallverzeichnis ist auf Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) sowie der Nachweisverordnung (NachweisV) die Nachweisführung bei der Entsorgung vorgeschrieben. Das Nachweisverfahren umfasst eine Vorabkontrolle des Entsorgungsweges mittels Entsorgungsnachweis/Sammelentsorgungsnachweis und eine Verbleibskontrolle jedes einzelnen Abfalltransportes mittels Begleitschein/Übernahmeschein.

Entsorgerhandbuch

In der Neuauflage des Entsorgerhandbuches Mecklenburg-Vorpommern werden den abfallerzeugenden Betrieben, den öffentlichen Einrichtungen, den Behörden und Bürgern wichtige Informationen über die im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern betriebenen Abfallentsorgungsanlagen zur Verfügung gestellt. Ein abfallbezogenes Suchregister, Übersichten zu den Entsorgungsanlagen und Auskünfte über das Entsorgungsunternehmen ermöglichen ein schnelles Auffinden von geeigneten Entsorgungsmöglichkeiten. Das Entsorgerhandbuch enthält zudem Informationen zu rechtlichen Grundlagen der Abfallwirtschaft, zu Abfallarten, Beseitigungs- und Verwertungsverfahren sowie Links und Adressen.

Entsorgungsfachbetriebe

In Mecklenburg-Vorpommern ist das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) die zentrale Stelle für die Koordinierung von Verfahren zur Umsetzung der EfbV.

Im Folgenden wird ein Überblick zu den einzelnen Verfahren gegeben.


Fragen und Antworten zur Umsetzung der EfbV

FAQ zur Umsetzung der novellierten Verordnung über Entsorgungsfach­betriebe, technische Überwachungsorganisationen und Entsorgergemein­schaften – Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfBV) in MV
Stand: 21.03.2019

Gefährlicher Abfall

Gefährliche Abfälle sind Abfälle, die gefährliche Eigenschaften aufweisen und dadurch eine Gefahr für die menschliche Gesundheit und/oder die Umwelt darstellen (z.B. giftige, krebserregende oder ökotoxische Stoffe).


Gewerbeabfallentsorgung

Neue Gewerbeabfallverordnung

Die neue Gewerbeabfallverordnung trat zum 1. August 2017 in Kraft. Als Weiterentwicklung der bisher geltenden Verordnung entspricht sie der gesetzlich vorgegebenen Abfallhierarchie, indem die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das stoffliche Recycling favorisiert werden. Nach der bisherigen Gewerbeabfallentsorgung konnten gemischte Gewerbeabfälle ohne bzw. ohne hochwertige Sortierung direkt in die energetische Verwertung gelangen. Daher lag es auch im besonderen Interesse der Entsorgungswirtschaft, durch eine überarbeitete Gewerbeabfallverordnung das...

Grundlagen der Abfallentsorgung

Abfälle fallen in Haushaltungen, in Produktionsbetrieben, bei Dienstleistern oder bei Umweltschutzmaßnahmen an. Abfälle sind Stoffe oder Gegenstände deren sich sein Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Sie sind einer hochwertigen Verwertung zuzuführen, nicht verwertbare Abfälle sind zu beseitigen.

Vorrangiges Ziel der Abfallpolitik ist es Abfälle zu vermeiden und mittels Umsetzung der Kreislaufwirtschaft die natürlichen Ressourcen zu schonen. Grundlagen des Abfallrechts sind die Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union (RL 2008/98/EG)  und das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie dessen untergesetzliches Regelwerk. 

HBCD-haltige Dämmplatten aus Polystyrol

Blaue Polystyrol Platten werden auf eine Wand aufgebrachtDetails anzeigen
Blaue Polystyrol Platten werden auf eine Wand aufgebracht

HBCD-haltige Dämmplatten aus Polystyrol gelten als gefährlicher Abfall

HBCD-haltige Dämmplatten aus Polystyrol gelten als gefährlicher Abfall

Materialien aus Polystyrol werden seit den 60er Jahren insbesondere im Baubereich als Dämmplatten eingesetzt. Um brandschutztechnische Anforderungen einzuhalten, wurde ihnen oftmals das Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) zugegeben. Die im März 2016 verabschiedeten Rechtsänderungen1, 2 hatten zur Folge, dass HBCD-haltige Dämmmaterialien seit Oktober 2016 als gefährliche Abfälle einzustufen und zu entsorgen waren.

Neue Ablagerungsbereiche auf der Deponie Ihlenberg

Deponie Ihlenberg Details anzeigen

Deponie Ihlenberg

Deponie Ihlenberg

Deponie Ihlenberg

Ein besonderer Arbeitsschwerpunkt der Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft des StALU Westmecklenburg ist die Deponie Ihlenberg. Seit Juni 2005 dürfen auf Deponien keine unbehandelten Siedlungsabfälle mehr abgelagert werden. In Verbindung mit diesem "magischen" Datum erfolgte die Schließung des Deponie-Altteiles.

Siedlungsabfall

Siedlungsabfälle sind Abfälle aus privaten Haushaltungen und Kleingewerbe sowie hausmüllähnliche Abfälle aus Gewerbe und Industrie. Zu den Siedlungsabfällen gehören insbesondere Restabfälle („graue Tonne“ und Sperrmüll) sowie getrennt erfasste Abfälle zur Verwertung (Papier, Glas, Bioabfälle, gemischte Verpackungen, ...).


Siedlungsabfallmengenströme

Fundierte Kenntnisse über die Abfallströme sind die Basis für abfallwirtschaftliche Planungen des Landes sowie der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE).

Siedlungsabfall ist die Summe von getrennt erfassten Abfällen zur Verwertung, den Restabfällen aus privaten Haushaltungen und Kleingewerbe sowie den hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen. Betrachtet werden hier grundsätzlich die gemäß § 20 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) angefallenen und den örE überlassenen Abfälle, soweit nicht anders angegeben.

Die Abbildung stellt die Siedlungsabfallmengenströme in Mecklenburg-Vorpommern 2018, basierend auf Angaben aus den Abfallbilanzen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, in t dar.

 Abfallverwertung (6)

Baggergut

Studie zum Einsatz von gereiftem Nassbaggergut als Rekultivierungssubstrat in Deponieoberflächenabdichtungssystemen Mecklenburg-Vorpommerns

Seit dem Jahr 1990 wird aufbereitetes Baggergut aus dem Rostocker Hafen aufgrund seiner sehr guten Bodeneigenschaften (z.B. Wasserspeicherung, Nährstoffverhalten, Erosionsstabilität) im Deponiebau verwertet.

Im Auftrag des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern wurde das Steinbeis-Transferzentrum (STZ) Angewandte Landschaftsplanung in Kooperation mit dem Lehrstuhl für Abfall- und Stoffstromwirtschaft der Universität Rostock beauftragt, Untersuchungen an vier repräsentativen, mit Baggergut abgedeckten Deponien Mecklenburg-Vorpommerns vorzunehmen.

Datenerhebung

Die Ermittlung der Siedlungsabfallmengen und deren Verbleib erfolgt in Auswertung folgender Datenquellen:

  • Abfallbilanzen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
  • Betreiberberichte der Abfallentsorgungsanlagen
  • Abfallentsorgungsanlagenkataster

Übersicht Datenerhebung:

Landwirtschaftliche Bioabfallverwertung – Bioabfallverordnung

Information und Fachberatung von Landwirten, Kompost- und Biogasanlagenbetreibern sowie Behörden zu Anwendungs- und Behandlungsvorgaben bei der Bioabfallverwertung

Landwirtschaftliche Klärschlammverwertung – Klärschlammverordnung

Information und Fachberatung von Landwirten, Kläranlagenbetreiber, beauftragten Dritten und Behörden u.a. zu Anwendungs- und Nachweispflichten bei der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung.

Verwertung von Abfällen

Recyclingfähige Materialien: Papier, Kunststoff, Aluminium und GlasflaschenDetails anzeigen
Recyclingfähige Materialien: Papier, Kunststoff, Aluminium und Glasflaschen

Recyclingfähige Materialien: Papier, Kunststoff, Aluminium und Glasflaschen

Recyclingfähige Materialien: Papier, Kunststoff, Aluminium und Glasflaschen

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG, 7C 26.03) zur Schadlosigkeit der Verwertung bei der Verfüllung von Bodenaushub hat erklärt, dass die bisher geltende Mitteilung der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 20 "Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen - Technische Regeln", dem geltenden Bodenschutzrecht nicht mehr gerecht wird. Bisher wurde der Allgemeine Teil I aktualisiert und zur Veröffentlichung freigegeben. Der Abschnitt "Boden" im Teil II sowie "Probenahme und Analytik" (Teil III) wurden überarbeitet, von der Umweltministerkonferenz...

Verwertung von Abfällen

Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen - Technische Regeln

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG, 7C 26.03) zur Schadlosigkeit der Verwertung bei der Verfüllung von Bodenaushub hat erklärt, dass die bisher geltende Mitteilung der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 20 "Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen - Technische Regeln", dem geltenden Bodenschutzrecht nicht mehr gerecht wird. Bisher wurde der Allgemeine Teil I aktualisiert und zur Veröffentlichung freigegeben. Der Abschnitt "Boden" im Teil II sowie "Probenahme und Analytik" (Teil III) wurden überarbeitet, von der Umweltministerkonferenz jedoch nur zur Kenntnis genommen.

 Abfallwirtschaft (5)

Abfallüberwachungssystem (ASYS)

ASYS - das Abfallüberwachungssystem der Behörde

Abb. ASYS

Das Abfallüberwachungssystem ASYS bietet dem Anwender aus den Abfallbehörden die Möglichkeit, alle zur Überwachung der Abfallentsorgung notwendigen Daten effizient zu verwalten. Der inhaltliche Rahmen hierzu ergibt sich aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und dem zugehörigen untergesetzlichen Regelwerk sowie den für den Bereich Abfall maßgeblichen europäischen Richtlinien sowie Verordnungen.

Inhaltliche Schwerpunkte von ASYS sind dabei:

  • die Vorab- und Verbleibskontrolle entsprechend der NachweisV
  • die Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV)
  • die Entsorgungsfachbetriebszertifikate gemäß EfbV
  • das Notifizierungsverfahren entsprechend der EG-Verordnung über die Verbringung von Abfällen

Abfallwirtschaft

Gelber Schaufelbagger schiebt einen Müllberg zusammen.Details anzeigen
Gelber Schaufelbagger schiebt einen Müllberg zusammen.

Gelber Schaufelbagger schiebt einen Müllberg zusammen.

Gelber Schaufelbagger schiebt einen Müllberg zusammen.

Der Kreislauf der Abfallwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern funktioniert. Mit Inkrafttreten des Abfallwirtschaftsplans 2008 konnte die so genannte Andienungspflicht, die in vielen anderen Bundesländern gilt und die Ablieferung von Abfällen an Entsorgungsanlagen regelt, aufgehoben werden. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Deregulierung. Die Masse der in Mecklenburg-Vorpommern erzeugten Abfälle bleibt aufgrund der Verträge der Entsorgungsträger im Land. Das sichert auch die Wertschöpfung innerhalb des Wirtschaftskreislaufs.

Abfallwirtschaftsplan Mecklenburg-Vorpommern 2015

Für den im Jahr 2008 verabschiedeten Abfallwirtschaftsplan des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurde ein Fortschreibungsbedarf ermittelt. Der „Abfallwirtschaftsplan MV 2015 – Fortschreibung“ bildet die Grundlage für die Weiterentwicklung der Abfallwirtschaft in MV mit einem Prognosezeitraum bis zum Jahr 2025.

Mit der Novelle der Abfallrahmenrichtlinie und dem Kreislaufwirtschaftsgesetz [KrWG 2012] haben sich wesentliche rechtliche Grundlagen geändert. Weiterhin findet die Neuorganisation der Abfallwirtschaft aufgrund der Kreisgebietsreform im neuen Abfallwirtschaftsplan Berücksichtigung.

Abfallwirtschaftsplanung

Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie ist seit 1991 an der die Abfallwirtschaftsplanung des Landes Mecklenburg-Vorpommern maßgeblich beteiligt.

Ausgehend von der Entwicklung der Abfallmengen sowie der Entsorgungskapazitäten werden Prognosen zum Abfallaufkommen, zum Bedarf an Abfallentsorgungsanlagen sowie zur Abfalllogistik erarbeitet, die dann durch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt zur Fortschreibung der Abfallwirtschaftsplanung genutzt werden. Beginnend mit dem Abfallwirtschaftlichen Rahmenplan 1992, den Planungsgrundlagen für den Abfallentsorgungsplan 1996, dem Abfallwirtschaftsplan (AWP M-V) vom 13. Januar 2000 und dem Abfallwirtschaftsplan vom 17. September 2002 wurde am 15. April 2008 der AWP M-V fortgeschrieben.

Leitfaden für die Prüfung von Anträgen auf Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Deponien in Mecklenburg-Vorpommern

Leitfaden für die Prüfung von Anträgen auf Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Deponien in Mecklenburg-Vorpommern

Derzeit erfolgt in Mecklenburg-Vorpommern und bundesweit in großem Umfang die Suche nach geeigneten Flächen für die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen. Dabei rücken vermehrt stillgelegte Deponieflächen in den Focus.

 Fachrecht (23)

Abfallwirtschaftsplan Mecklenburg-Vorpommern 2015

Grüne, blaue und gelbe WertstofftonnenDetails anzeigen
Grüne, blaue und gelbe Wertstofftonnen

Abfallwirtschaftsplan

Abfallwirtschaftsplan

Für den im Jahr 2008 verabschiedeten Abfallwirtschaftsplan des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurde ein Fortschreibungsbedarf ermittelt. Der „Abfallwirtschaftsplan MV 2015 – Fortschreibung“ bildet die Grundlage für die Weiterentwicklung der Abfallwirtschaft in MV mit einem Prognosezeitraum bis zum Jahr 2025.

Mit der Novelle der Abfallrahmenrichtlinie und dem Kreislaufwirtschaftsgesetz [KrWG 2012] haben sich wesentliche rechtliche Grundlagen geändert. Weiterhin findet die Neuorganisation der Abfallwirtschaft aufgrund der Kreisgebietsreform im neuen Abfallwirtschaftsplan Berücksichtigung.

Anzeige-, Erlaubnis- und Kennzeichnungspflichten nach §§ 53-55 KrWG für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen

Flagge England  Flagge Polen

Die jeweils zuständigen Behörden in MV: siehe Behördenliste!

Zum 1. Juni 2012 ist das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Kraft getreten. Es löst das bisher geltende Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) ab.

Neu geordnet im KrWG sind u.a. die Pflichten von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern von Abfällen. Konkretisiert werden diese in der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV), welche  am 01.06.2014 in Kraft getreten ist.

Anzeigepflicht nach § 53 KrWG

Deponietechnik - Anforderungen an Deponieabdichtungen

Am 16. Juli 2009 trat auf der Rechtsgrundlage des Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) die Neufassung der Deponieverordnung (DepV) in Kraft.

In der DepV werden im Vergleich zu früher geltenden Rechtsvorschriften u.a. die Anforderungen an Deponieabdichtungssysteme und ihre Komponenten flexibilisiert und harmonisiert.

Mit den nachfolgenden Erläuterungen soll hierzu ein Überblick gegeben werden.

Elektronisches Nachweisverfahren

Kartenlesegerät für das Internet Banking in AktionDetails anzeigen
Kartenlesegerät für das Internet Banking in Aktion

Die elektronische Nachweis­führung ist zur Pflicht geworden.

Die elektronische Nachweis­führung ist zur Pflicht geworden.

Seit 01.04.2010 ist für viele Erzeuger, Beförderer, Einsammler und Entsorger gefährlicher Abfälle die elektronische Nachweisführung zur Pflicht geworden. Allein in Mecklenburg-Vorpommern sind davon ca. 750 Unternehmen betroffen.

Die praktische Durchführung des elektronischen Nachweisverfahrens hat in der Anfangsphase bei den Beteiligten viele Fragen aufgeworfen. Daher wurde auf der Homepage des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie eine entsprechende Informationsseite aufgebaut.

Erlasse und Handlungsempfehlungen

Erlass zur einheitlichen Vergabe von Kennnummern

Erlass zur einheitlichen Gebührenbemessung beim Vollzug des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), dessen Durchführungsverordnungen sowie des Abfallverbringungsgesetzes (AbfVerbrG) und der Verordnung (EG) 1013/2006

Export von Altreifen

Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern hat ein Merkblatt zum Export von Altreifen veröffentlicht.

Die Informationen richten sich an Unternehmen und Personen, die gebrauchte Reifen von Mecklenburg-Vorpommern aus exportieren bzw. zum Zweck des Exportes verkaufen. Das Merkblatt enthält u.a. Erläuterungen zur Abgrenzung Produkt/Abfall bei Gebrauchtreifen.

Export von gebrauchten Elektro- und Elektronikgeräten

Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern hat ein Merkblatt zum Export von gebrauchten Elektro- und Elektronikgeräten veröffentlicht.

Die Informationen richten sich an Unternehmen und Personen, die gebrauchte E-Geräte von Mecklenburg-Vorpommern aus exportieren bzw. zum Zweck des Exportes verkaufen. Das Merkblatt erläutert insbesondere, unter welchen Bedingungen E-Geräte als Gebrauchtware exportiert werden dürfen und welche Gebrauchtgeräte als Abfall eingestuft sind.

Grenzüberschreitende Abfallverbringung

Flagge GB
Flagge Pl

Rechtsgrundlagen

Grenzüberschreitende Abfallverbringungen werden in Deutschland und in den anderen EU-Staaten durch die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen (kurz: VVA) geregelt.

Die VVA dient der Umsetzung internationaler Verpflichtungen, insbesondere aus dem Basler Übereinkommen von 1989 über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung und dem OECD-Ratsbeschluss über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von zur Verwertung bestimmten Abfällen.

Die VVA wird seit dem 12.07.2007 angewandt. Sie löste die bis dahin geltende Verordnung (EWG) Nr. 259/93 ab. Auf deutscher Ebene wird die unmittelbar geltende EG-Verordnung durch das Abfallverbringungsgesetz ergänzt.

Information zum Umgang mit gebrauchten Bahnschwellen

gebrauchte Bahnschwellen 1 Details anzeigen

gebrauchte Bahnschwellen 1

gebrauchte Bahnschwellen 1

gebrauchte Bahnschwellen 1

Alte Bahnschwellen aus Holz werden wegen ihres rustikalen Aussehens, aber vor allem wegen ihrer nahezu unbegrenzten Haltbarkeit z.T. auch heute noch als ein ideales Baumaterial z. B. für die Gartengestaltung, als Umzäunung oder Bodenbelag geschätzt.

Kreislaufwirtschaftsgesetz

Anfang Juni 2012 ist das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Kraft getreten. Es löst das bisherige Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) ab. Mit dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz werden die abfallrechtlichen Vorgaben der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union in das deutsche Recht umgesetzt und zugleich das bisherige Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz fortentwickelt.

Kreislaufwirtschaftsgesetz

Recyclingfähige Materialien: Papier, Kunststoff, Aluminium und GlasflaschenDetails anzeigen
Recyclingfähige Materialien: Papier, Kunststoff, Aluminium und Glasflaschen

Recyclingfähige Materialien: Papier, Kunststoff, Aluminium und Glasflaschen

Recyclingfähige Materialien: Papier, Kunststoff, Aluminium und Glasflaschen

Anfang Juni 2012 ist das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Kraft getreten. Es löst das bisherige Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) ab. Mit dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz werden die abfallrechtlichen Vorgaben der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union in das deutsche Recht umgesetzt und zugleich das bisherige Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz fortentwickelt.

Obowiązek zgłoszenia, uzyskania zezwolenia i obowiązki oznaczenia zgodnie z §§ 53-55 KrWG dotyczące przedsiębiorstw gromadzących, transportujących, prowadzących handel i pośrednik odpady
(nieoficjalne tłumaczenie)

Odnośnie właściwych w danym przypadku władz w Meklemburgii Pomorzu Przednim: patrz Lista urzędów!

W dniu 1-go czerwca 2012 r. weszła w życie nowa Ustawa o Gospodarce Obiegu Zamkniętego (KrWG). Zastępuje ona dotychczas obowiązującą ustawę o Gospodarce Obiegu Zamkniętego i Odpadach (KrW-/AbfG).

W ustawie KrWG zostały ponownie uporządkowane obowiązki przedsiębiorstw gromadzących, transportujących, prowadzących handel i pośrednik odpady. Skonkretyzowane zostały one w rozporządzeniu w sprawie obowiązku zgłaszania i uzyskania zezwolenia (AbfAEV), które weszło w życie z dniem 01.06.2014.

Obowiązek zgłoszenia działalności zgodnie z § 53 ustawy KrWG

Registration, licensing, and labelling obligations under the German Closed Cycle Management Act secs. 53-55 for waste collectors, carriers, dealers and brokers

See the list of authorities for the relevant competent authorities in MV!

The new Closed Cycle Management Act (KrWG) entered force on 1st June 2012. It supersedes the previously existing Closed Substance Cycle and Waste Management Act (KrW-/AbfG).

The obligations of waste collectors, carriers, dealers and brokers among other things are newly regulated in the KrWG. These are substantiated in the Registration and Licensing Ordinance (AbfAEV), which entered into force on 1st June 2014.

Registration obligation under KrWG sec. 53

Transboundary waste shipments

Legal bases

Transboundary waste shipments in Germany and in other EU countries are governed by Regulation (EC) No. 1013/2006 on shipments of waste (abbreviated VVA).

The VVA is used to implement international obligations, particularly under the Basel Convention of 1989 on the control of transboundary movements of hazardous wastes and their disposal and the decision of the OECD Council on the control of transboundary movements of wastes destined for recovery operations.

The VVA has been applied since 12th July 2007. It supersedes Regulation (ECC) No. 259/93 previously in force. The German Waste Shipment Law complements the directly applicable EC regulation at the German level.

Transgraniczne przemieszczanie odpadów (nieoficjalne tłumaczenie)

Podstawy prawne

Transgraniczne przewozy odpadów regulowanie są w Niemczech i w innych krajach Unii Europejskiej rozporządzeniem (WE) nr 1013/2006 w sprawie przemieszczania odpadów (niem. skrót: VVA).

VVA stanowi podstawę wdrażania międzynarodowych zobowiązań, a szczególnie wynikających z Konwencji Bazylejskiej z 1989 r. dotyczącej transgranicznego przewozu niebezpiecznych odpadów i ich utylizacji oraz z uchwały rady OECD dotyczącej transgranicznego przemieszczania odpadów przeznaczonych do utylizacji.

Obowiązujące od 12 lipca 2007 r. VVA zastąpiło wcześniejsze rozporządzenie Rady (EWG) nr 259/93. Ponadto uzupełniające regulacje dotyczące VVA wprowadza niemiecka ustawa o przemieszczaniu odpadów (AbfVerbrG).

Überwachungsplan für die Anlagenüberwachung nach der Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL) in Mecklenburg-Vorpommern

Titelblatt der Publikation Details anzeigen
Titelblatt der Publikation

Titelblatt der Publikation "Überwachungsplan für die Anlagenüberwachung"

Titelblatt der Publikation "Überwachungsplan für die Anlagenüberwachung"

Gemäß § 52a Absatz 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), § 8 Absatz 5 und § 9 Absatz 1 der Verordnung zur Regelung des Verfahrens bei der Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen (IZÜV) sowie § 47 Abs. 7 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), auch in Verbindung mit § 22a Abs. 1 Deponieverordnung (DepV), hat das damals zuständige Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit im Einvernehmen mit dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt den Überwachungsplan des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Umsetzung der Überwachung gemäß IE-RL...

Überwachungsprogramm nach IE-Richtlinie des Staatlichen Amtes Westmecklenburg im Bereich Deponien

Anlass

Die Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen fordert in Artikel 23 von den Mitgliedstaaten die Einführung eines Systems für Umweltinspektionen, das die Prüfung der gesamten Bandbreite an Auswirkungen der zu überwachenden Anlagen auf die Umwelt umfasst. Zur Umsetzung der Regelungen dieser Richtlinie hat der Bund für das Verfahren bei der Überwachung von Deponien in § 47 Absatz 7 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und in § 22a der Deponieverordnung (DepV) entsprechende Vorschriften erlassen. Der § 47 Absatz 1 bis 4 und Absatz 7 KrWG, auch in Verbindung mit § 22a DepV,...

Umsetzung der IE-Richtlinie für Deponien

Die Richtline über Industrieemissionen (IE-RL 2010/75/EU) hat zum Ziel, bestimmte umweltrelevante Industrieanlagen einheitlich, systematisch und für alle Umweltbereiche integrierend behördlich zu überwachen. Unter anderem fordert die IE-RL die Einrichtung eines Systems für Umweltinspektionen und die Aufstellung eines Überwachungsplans.

Umsetzung der IE-Richtlinie für Deponien

Die Richtline über Industrieemissionen (IE-RL 2010/75/EU) hat zum Ziel, bestimmte umweltrelevante Industrieanlagen einheitlich, systematisch und für alle Umweltbereiche integrierend behördlich zu überwachen. Unter anderem fordert die IE-RL die Einrichtung eines Systems für Umweltinspektionen und die Aufstellung eines Überwachungsplans.

Umsetzung der IE-Richtlinie für Deponien

Die Richtline über Industrieemissionen (IE-RL 2010/75/EU) hat zum Ziel, bestimmte umweltrelevante Industrieanlagen einheitlich, systematisch und für alle Umweltbereiche integrierend behördlich zu überwachen. Unter anderem fordert die IE-RL die Einrichtung eines Systems für Umweltinspektionen und die Aufstellung eines Überwachungsplans.

Umsetzung der IE-Richtlinie für Deponien

Die Richtline über Industrieemissionen (IE-RL 2010/75/EU) hat zum Ziel, bestimmte umweltrelevante Industrieanlagen einheitlich, systematisch und für alle Umweltbereiche integrierend behördlich zu überwachen. Unter anderem fordert die IE-RL die Einrichtung eines Systems für Umweltinspektionen und die Aufstellung eines Überwachungsplans.

Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb

  • Sammeln
  • Befördern
  • Lagern
  • Behandeln
  • Verwerten
  • Beseitigen.

Der Gesetzgeber hat weiterhin die Möglichkeit geschaffen, die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten Handeln und Makeln zertifizieren zu lassen und den Status des Entsorgungsfachbetriebes zu erlangen. Voraussetzung ist, dass die für eine Zertifizierung erforderlichen Anforderungen, wie sie in den §§ 3 bis 11 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) formuliert sind, erfüllt.

Unternehmen, die sich als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen möchten, müssen zunächst entscheiden, ob sie einer Entsorgergemeinschaft (EG) beitreten oder einen Überwachungsvertrag mit einer technischen Überwachungsorganisation (TÜO) abschließen.

 Förderangelegenheiten (1)

Ländliche Entwicklung - ELER

Traktor bei der Ernte mit HeuballenDetails anzeigen
Traktor bei der Ernte mit Heuballen

Traktor bei der Ernte mit Heuballen

Traktor bei der Ernte mit Heuballen

Durch das Programm soll insbesondere mit der Wiedernutzbarmachung devastierter Flächen und Rekultivierung von Deponien ein Anreiz zum Umweltschutz geschaffen und die Lebensqualität im ländlichen Raum durch die Aufwertung des Umfeldes erhöht werden.

Die Richtlinie vom 20. Juli 2017 wurde im Amtsblatt Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht. Das Programm umfasst zwei Förderbereiche.

 Projekte und Aktionen (4)

Baggergut

Zur Untersuchung der Eignung von Baggergut in der Landwirtschaft wurden durch die Universität Rostock zwei längerfristige Praxisversuche angelegt. Sie sollten die Wirksamkeit des Baggerguteinsatzes für die landwirtschaftliche Verwertung großtechnisch erproben. Um die Nachhaltigkeit der Aufbringung zu prüfen und festzustellen, ob eine Verbesserung von bodenfruchtbarkeitsbestimmenden Eigenschaften auch über Jahre hinaus nachweisbar ist, wurde durch das damals zuständige Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern, Referat Abfallwirtschaft eine Nachuntersuchung...

Baggergut

Zur Untersuchung der Eignung von Baggergut in der Landwirtschaft wurden durch die Universität Rostock zwei längerfristige Praxisversuche angelegt. Sie sollten die Wirksamkeit des Baggerguteinsatzes für die landwirtschaftliche Verwertung großtechnisch erproben.

NABU klagt gegen Plangenehmigung der Deponie Ihlenberg

Der NABU MV klagt gegen die Erteilung einer Plangenehmigung für die IAG, weil diese ohne Umweltverträglichkeitsprüfung rechtswidrig sei.

 

Umgang mit Abwasser aus Kleingartenanlagen

Vom Institut für Umweltingenieurwesen der Agrar- und Umweltwissenschaftlichen Fakultät der Universität Rostock wurde im Auftrag des damaligen Umweltministeriums Mecklenburg-Vorpommern sowie des Landesverbandes der Gartenfreunde Mecklenburg-Vorpommern e.V. ein Projekt "Umgang mit Abwasser aus Kleingartenanlagen – Möglichkeiten der Abwasserentsorgung" durchgeführt. Die Ergebnisse der Untersuchungen wurden 2006 in einem Abschlussbericht zusammengefasst. Sie sollen den Wasserbehörden, den Kleingartenvereinen und den abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaften als Arbeitshilfe dienen, um...