Fundierte Kenntnisse über die Abfallströme sind die Basis für abfallwirtschaftliche Planungen des Landes sowie der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE).
Siedlungsabfall ist die Summe von getrennt erfassten Abfällen zur Verwertung, den Restabfällen aus privaten Haushaltungen und Kleingewerbe sowie den hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen. Betrachtet werden hier grundsätzlich die gemäß § 20 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) angefallenen und den örE überlassenen Abfälle, soweit nicht anders angegeben.
Die Abbildung stellt die Siedlungsabfallmengenströme in Mecklenburg-Vorpommern 2018, basierend auf Angaben aus den Abfallbilanzen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, in t dar.