Chemikalien

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 Analytik (7)

Analytische Verfahren

Blick durch die Lupe

Eine zuverlässige Beurteilung der Wirksamkeit von Umweltschutzmaßnahmen ist nur mit einer genauen Kenntnis des Umweltzustandes - und vor allen Dingen dessen zeitlicher Entwicklung - auf der Basis von umweltanalytischen Daten möglich. Für die Datenerhebung stehen verschiedene Verfahren für unterschiedliche Anwendungs- und Konzentrations­bereiche zur Auswahl.

Boden

Der Schwerpunkt der Bodenanalytik liegt in den langfristigen Monitoring­programmen des Landes: der Bodendauerbeobachtung, dem Moorstandortkatalog und der Landesaufnahme. An diesen Proben wird ein einheitliches 74 Parameter umfassendes Standardprogramm analysiert. Die einheitliche Analytik der Bodenproben erlaubt es, die Proben der verschiedenen Projekte zusammenfassend auszuwerten (z.B. für die Erstellung landesspezifischer chemischer Hintergrundwerte der Böden).

 

Spezielle Bodenanalytik:

  • Untersuchungspaket „Totalgehalte in Böden und anderen Feststoffen“
  • Untersuchungsmethoden der extrahierbaren Nähr- und Schadstoffe in Böden
  • Physikalische Untersuchungsverfahren
  • Rohstoff-Untersuchungen

Projekte mit analytischem Schwerpunkt:

Luft

staubbelegter Filter

Im Rahmen der Luftgüteüberwachung werden Staubinhaltsstoffe und ausgewählte gasförmige Luftschadstoffe bestimmt. In den Stäuben werden Schwermetalle, Ionen und polyzyklische aromatische Kohlen­wasser­stoffe analysiert und die Konzentrationswerte gesundheitsgefährdender Stoffe anhand von europäischen und nationalen Vorgaben beurteilt. Zusätzlich erfolgen Rußbestimmungen an stark verkehrs­belasteten Messpunkten des Landes.

Staubinhaltsstoffe können nicht direkt analysiert, sondern müssen vor der Bestimmung stoffgruppenspezifisch aufgearbeitet werden. Die Probenahme der Stäube erfolgt an den Messstationen des Luftmessnetzes. Lungengängige Stäube werden auf Filter abgeschieden, sedimentierender Staub in Auffanggefäßen gesammelt.

Pflanzenschutz

Regionale Infos, Blattlauswarndienst, Bekämpfungsrichtwerte, Krankheiten, Schädlinge und Unkräuter, PSM-Zulassungen, Wirksamkeit, Versuchsberichte

Qualitätssicherung

Mittelwert-Kontrollkarte

Fehlerquellen, die zu unrichtigen und unpräzisen Analysenergebnissen führen, begleiten den gesamten analytischen Prozess von der Probenahme bis zur Auswertung. Fehlerquellen wie die Messunsicherheit von Waagen und Messgeräten sind messtechnisch bedingt und können größenmäßig quantifiziert werden. Daneben gibt es weitere Fehlerquellen, wie z.B. Probenbehandlung und Probenaufbereitungsschritte, die messtechnisch nicht bestimmbar sind. Ein Qualitätssicherungssystem bündelt Maßnahmen zur Feststellung und Kontrolle der Fehlergrößen und sichert damit die Genauigkeit eines Analysenergebnisses ab.

  • Qualitätsmanagementhandbuch
  • Kontrollkarten
  • Verfahrenskenndaten
  • Standardarbeitsanweisungen
  • Ringversuche
  • Prüfmittelüberwachung
  • Akkreditierung der Laborbereiche

Trinkwasseruntersuchung

Die Trinkwasseruntersuchungsstellen in Mecklenburg-Vorpommern werden gemäß Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001) in die Landes-Liste M-V aufgenommen. Das mit der Listung verbundene Recht zur Untersuchung von Trinkwasser nach § 15 Absatz 4 Satz 2 TrinkwV 2001 gilt bundesweit.

Für jede Untersuchungsstelle sind die drei Teilbereiche dargestellt:

  • Physikalische, physikalisch-chemische, chemische Untersuchungen (incl. Indikatorparameter)
  • Mikrobiologische Untersuchungen (incl. Indikatorparameter)
  • Probenahme.

Darüber hinaus benennt die Landesliste in einer Anlage, die über die Kenn-Nr. geöffnet werden kann, die Prüfverfahren nach TrinkwV 2001, für das die Untersuchungsstelle zugelassen ist.

Wasser

Warnow bei Groß Görnow

Nach den bisherigen Erkenntnissen hat sich das Leben im Wasser entwickelt, und Wasser ist für alles Leben Grundvoraussetzung. Fast alle Ansammlungen flüssigen Wassers in der Natur sind von den vielfältigsten Lebensformen erfüllt. Für den Menschen ist Wasser als Trinkwasser das wichtigste Lebensmittel.

 Gefahrenstoffe (2)

Gefahrstoffe / Chemikalienrecht

Gefahrstoffe finden wir nicht nur am Arbeitsplatz sondern auch im Haushalt. Man erkennt sie daran, dass auf dem Etikett mindestens ein Gefahrensymbol bzw. -piktogramm aufgedruckt ist. Beim Umgang mit Gefahrstoffen am Arbeitsplatz sind die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und weitere Rechtsvorschriften einzuhalten. Diese wurden erlassen, um den Menschen und die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen gefährlicher Stoffe und Gemische (Zubereitungen) zu schützen.

Rückstände und Kontaminanten

Rückstände sind Stoffe, die in der Regel als Reste einer bewussten Anwendung auf oder in Lebensmitteln zurückbleiben. Hierzu zählen beispielsweise Pflanzenschutzmittel und Tierarzneimittel.

Der Begriff "Kontaminanten" umfasst Stoffe, die aus der Umwelt, also über Luft, Wasser oder den Boden, aber auch durch Verarbeitung und Verpackung unbeabsichtigt und unkontrolliert als Verunreinigung auf oder in Lebensmittel gelangen.

 Fachrecht (3)

Düngemittelverkehr und Düngemittel – Düngemittelverordnung

Information und Beratung von Landwirten, Düngemittelherstellern und Behörden zu düngemittelrechtlichen Anforderungen, Kennzeichnungspflichten, Nährstoffgehalten u.a.

Düngung und Nährstoffbilanzierung – Düngeverordnung

Information und Fachberatung von Landwirten, Verbänden und Behörden u.a. zur Düngebedarfsermittlung, zur Anwendung von Makro- und Mikronährstoffen, zur Nährstoffbilanzierung u.a.

Gefahrstoffe, Biostoffe und Gentechnik

Gefahrstoffe

Gefahrstoffe sind Stoffe oder Gemische mit gefährlichen Eigenschaften, z.B. giftig, ätzend, krebserzeugend oder explosionsgefährlich. Sie können beim Menschen akute gesundheitliche Schäden verursachen aber auch chronisch verlaufende Schädigungen hervorrufen. Gefahrstoffe kommen in fast allen Bereichen des täglichen Lebens vor. Zu den Gefahrstoffen zählen nicht nur Chemikalien, sondern auch z.B. Holzstaub, Ottokraftstoff, Dieselmotoremissionen, Schweißrauche, Ozon und Narkosegas.

Sprengstoffe

Das Sprengstoffgesetz regelt den sicheren Umgang, den Verkehr mit und die Einfuhr von explosionsgefährlichen Stoffen. Das Sprengstoffgesetz gilt sowohl für den gewerblichen Bereich (z.B. Hersteller, Feuerwerker) als auch für den nichtgewerblichen Bereich (z.B. Böllerschützen, Wiederlader). Grundsätzlich dürfen in Deutschland nur von der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) zugelassene explosionsgefährliche Stoffe verwendet werden.

Biologische Arbeitsstoffe

Biologische Arbeitsstoffe können beim Menschen Infektionserkrankungen, Allergien, Sensibilisierungen, Vergiftungen und langfristig auch zu Schwächungen und Erkrankungen des Immunsystems führen. Deshalb kommt den gesetzlichen Regelungen zum Schutz der Beschäftigten beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen eine zentrale Bedeutung zu.

Gentechnik

Einen Spezialfall der biologischen Arbeitsstoffe stellen die gentechnisch veränderten Organismen dar. Für gentechnische Anlagen, gentechnische Arbeiten und Freisetzungen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) gilt das Gentechnikgesetz.