Gentechnik

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 Gentechnisch veränderte Organismen (2)

Biologische Gefährdungen / Gentechnik

Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe, d. h. im weitesten Sinne durch Mikroorganismen bzw. Krankheitserreger, können bei vielen beruflichen Tätigkeiten auftreten. Das betrifft nicht nur das Gesundheitswesen und die Wohlfahrtspflege, sondern auch Bereiche der Land- und Forstwirtschaft, der Abfallwirtschaft, Archive u.v.a.m.

Gentechnik

Die Chancen und Risiken, die mit der Anwendung von Gen- bzw. Biotechniken verbunden sind oder sein können, sind für viele Bürgerinnen und Bürger von Interesse. Der Begriff Gentechnik bezeichnet alle Methoden und Verfahren der Biotechnologie, welche auf den Kenntnissen der Molekularbiologie und Genetik aufbauen und gezielte Eingriffe in das Erbgut und/oder in die biochemischen Steuerungsvorgänge von Lebewesen und Pflanzen ermöglichen und als deren Produkt gentechnisch veränderte Organismen (GVO) entstehen.

 Fachrecht (1)

Gefahrstoffe, Biostoffe und Gentechnik

Gefahrstoffe

Gefahrstoffe sind Stoffe oder Gemische mit gefährlichen Eigenschaften, z.B. giftig, ätzend, krebserzeugend oder explosionsgefährlich. Sie können beim Menschen akute gesundheitliche Schäden verursachen aber auch chronisch verlaufende Schädigungen hervorrufen. Gefahrstoffe kommen in fast allen Bereichen des täglichen Lebens vor. Zu den Gefahrstoffen zählen nicht nur Chemikalien, sondern auch z.B. Holzstaub, Ottokraftstoff, Dieselmotoremissionen, Schweißrauche, Ozon und Narkosegas.

Sprengstoffe

Das Sprengstoffgesetz regelt den sicheren Umgang, den Verkehr mit und die Einfuhr von explosionsgefährlichen Stoffen. Das Sprengstoffgesetz gilt sowohl für den gewerblichen Bereich (z.B. Hersteller, Feuerwerker) als auch für den nichtgewerblichen Bereich (z.B. Böllerschützen, Wiederlader). Grundsätzlich dürfen in Deutschland nur von der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) zugelassene explosionsgefährliche Stoffe verwendet werden.

Biologische Arbeitsstoffe

Biologische Arbeitsstoffe können beim Menschen Infektionserkrankungen, Allergien, Sensibilisierungen, Vergiftungen und langfristig auch zu Schwächungen und Erkrankungen des Immunsystems führen. Deshalb kommt den gesetzlichen Regelungen zum Schutz der Beschäftigten beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen eine zentrale Bedeutung zu.

Gentechnik

Einen Spezialfall der biologischen Arbeitsstoffe stellen die gentechnisch veränderten Organismen dar. Für gentechnische Anlagen, gentechnische Arbeiten und Freisetzungen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) gilt das Gentechnikgesetz.

 Projekte und Aktionen (1)

Für eine gentechnikfreie Landwirtschaft!

 Agrogentechnik ist eine Risiko-Technologie, die der Mensch nicht beherrscht und deshalb auch nicht anwenden darf. Die Risiken der Agrogentechnik liegen in der gentechnischen Methode selbst, die nicht sicher ist, mit möglichen Folgen für die Gesundheit, die Natur und Umwelt sowie den sozioökonomischen Auswirkungen durch deren Einsatz. Der BUND-Landesverband setzt sich seit Jahren für eine gentechnikfreie Landwirtschaft ein. Seit 2009 gibt es in MV weder einen kommerziellen Anbau, noch Freisetzungsversuche mit gentechnisch veränderten Pflanzen. Der BUND koordiniert die elf gentechnikfreien Regionen mit insgesamt 132600ha im Land.