Gefahrstoffe, Biostoffe und Gentechnik
Gefahrstoffe
Gefahrstoffe sind Stoffe oder Gemische mit gefährlichen Eigenschaften, z.B. giftig, ätzend, krebserzeugend oder explosionsgefährlich. Sie können beim Menschen akute gesundheitliche Schäden verursachen aber auch chronisch verlaufende Schädigungen hervorrufen. Gefahrstoffe kommen in fast allen Bereichen des täglichen Lebens vor. Zu den Gefahrstoffen zählen nicht nur Chemikalien, sondern auch z.B. Holzstaub, Ottokraftstoff, Dieselmotoremissionen, Schweißrauche, Ozon und Narkosegas.
Sprengstoffe
Das Sprengstoffgesetz regelt den sicheren Umgang, den Verkehr mit und die Einfuhr von explosionsgefährlichen Stoffen. Das Sprengstoffgesetz gilt sowohl für den gewerblichen Bereich (z.B. Hersteller, Feuerwerker) als auch für den nichtgewerblichen Bereich (z.B. Böllerschützen, Wiederlader). Grundsätzlich dürfen in Deutschland nur von der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) zugelassene explosionsgefährliche Stoffe verwendet werden.
Biologische Arbeitsstoffe
Biologische Arbeitsstoffe können beim Menschen Infektionserkrankungen, Allergien, Sensibilisierungen, Vergiftungen und langfristig auch zu Schwächungen und Erkrankungen des Immunsystems führen. Deshalb kommt den gesetzlichen Regelungen zum Schutz der Beschäftigten beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen eine zentrale Bedeutung zu.
Gentechnik
Einen Spezialfall der biologischen Arbeitsstoffe stellen die gentechnisch veränderten Organismen dar. Für gentechnische Anlagen, gentechnische Arbeiten und Freisetzungen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) gilt das Gentechnikgesetz.