Strahlung

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 Radioaktive Abfälle (1)

Zwischenlager Nord, Strahlenschutz

Kernkraftwerke und kerntechnische Anlagen unterliegen ab ihrer Errichtung, während des Betriebs und für den Zeitraum der Stilllegung einer kontinuierlichen staatlichen Aufsicht gemäß dem Atomgesetz und zugehöriger Verordnungen. In Lubmin/ Rubenow befindet sich ein ehemaliges Kernkraftwerk sowie das Zwischenlager Nord, das sich in ein Abfall- und ein Transportbehälterlager gliedert.

Zwischenlager Nord, Strahlenschutz - Regierungsportal M-V

Dem Referat II 250 (Strahlenschutz; Zwischenlager Nord; Rückbau; Entsorgung) der Abteilung II 2 obliegen die Aufgaben des Ministeriums für Inneres und Sport als Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde in Bezug auf die Stilllegung/ den Abbau des Kernkraftwerkes Lubmin und für das Abfalllager; zudem führt es die Aufsicht über das Transportbehälterlager. Einen Schwerpunkt der Tätigkeit bildet die Aufsicht über die Entsorgung der beim Rückbau anfallenden Stoffe; darüber hinaus ist es für die Überwachung der Umweltradioaktivität nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz und für die Landessammelstelle zur Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle zuständig.

 

 

 Radioaktivität (2)

Radioaktivität

Strahlenzeichen

Die Überwachung der Umweltradioaktivität wird nach verschiedenen Mess- und Überwachungsprogrammen durchgeführt, wobei die Radioaktivitäts­messstelle für den größten Teil der Radioaktivitätsanalysen zuständig ist. Dabei werden sowohl der nuklidspezifische Aktivitätsgehalt  als auch die Brutto-Aktivität von künstlichen und natürlichen Radionukliden ermittelt.

Zur Realisierung der Monitoringprogramme ist es erforderlich, den Radioaktivitätsgehalt in nahezu allen Umweltmedien, Lebensmitteln und Futterstoffen sowie Abwasser, Abluft und anderen Medien zu bestimmen. Dafür ist die Messstelle mit qualifiziertem Personal und leistungsfähiger, moderner Labor- und Messtechnik ausgestattet.

Radioaktivität, Strahlung und Strahlenwirkungen

Einleitung

Radioaktivität ist im Aufbau der Materie - genauer im Aufbau von Atomen begründet. Im Gegensatz zur Chemie spielen Elektronen und Kernladungen keine Rolle. Radioaktivität entsteht ausschließlich durch Reaktionen, die im Atomkern ablaufen. Es sind Reaktionen unter Freisetzung von Energie, die es dem System Atomkern erlauben einen stabileren Zustand zu erreichen. Die Stabilität von Atomkernen hängt unmittelbar vom Verhältnis der Protonen zu den Neutronen ab. Protonen sind die positiven Ladungsträger, deren Anzahl der Chemiker nutzt um das Atom als Element zu bestimmen. So besitzt das Element Kohlenstoff immer sechs Protonen. Neutronen sind der "Kleber" zwischen den sich abstoßenden Ladungen. Ist zu viel oder zu wenig Kleber im Atomkern vorhanden, ist das Atom instabil und es...

 Strahlenschutz (2)

Begriffsbestimmung, Erläuterung

Äquivalentdosis
Die Äquivalentdosis ist das Maß für die biologische Wirkung ionisierender Strahlung auf den Menschen. Sie ist definiert als das Produkt aus der Strahlungsenergie, die in einem Kilogramm Gewebe absorbiert wird und einem Bewertungsfaktor für die biologische Wirksamkeit unterschiedlicher Strahlenarten.
Die Äquivalentdosis wird in der Einheit Sievert (Sv) angegeben.
1µSv = Mikrosievert - ist der millionste Teil des Sievert
1mSv = Millisievert - ist der tausendste Teil des Sievert.

Strahlenschutz

Der Strahlenschutz dient dem Schutz des Menschen und der Umwelt vor Schäden durch ionisierende Strahlung, wie radioaktive Strahlung und Röntgenstrahlung, sowie durch nichtionisierende Strahlung z.B. elektromagnetische Strahlung.
Ziel bei der Anwendung von ionisierender Strahlung ist es, die Strahlenbelastung von Arbeitnehmern und Dritten sowie der Umwelt so gering wie möglich zu halten.

 Überwachung (4)

Aufgaben Anlagenbetreiber / Behörden

Aufgaben der Betreiber der kerntechnischen Anlagen (KGR und ZLN)

Alle Betreiber kerntechnischer Anlagen sind verpflichtet, die Emissionen und Immissionen von radioaktiven Stoffen durch geeignete Maßnahmen zu überwachen. Die erforderlichen Maßnahmen werden grundsätzlich im Genehmigungsverfahren festgelegt, die Einhaltung der Maßnahmen wird im fortlaufenden Aufsichtsverfahren regelmäßig kontrolliert.

Im Rahmen der Emissionsüberwachung sind die Ableitungen radioaktiver Stoffe mit Abluft und Abwasser zu überwachen und nach Art und Aktivität spezifiziert regelmäßig zu berichten

Landesweite Überwachung

Landesweite Radioaktivitätsüberwachung

Seit etwa Mitte der 50er Jahre hat die Bundesregierung eine Reihe von Behörden mit Aufgaben zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt beauftragt. Daraus sind die Leitstellen des Bundes entstanden, die sich mit der Entwicklung von Probenahme- und Analyseverfahren für die unterschiedlichsten Umweltmedien befassen (z.B. Wasser, Boden, Luft, Nahrungsmittel….). Weiterführende Informationen zu Leitstellen

Mais wird als ganze Pflanze beprobt und analysiert
Mais wird als ganze Pflanze beprobt und analysiert
Foto:  © LUNG440

Messverfahren

Einblicke in die Kernstrahlungsmesstechnik der Radioaktivitätsmessstelle
Einblicke in die Kernstrahlungsmesstechnik der Radioaktivitätsmessstelle

Überwachung kerntechnischer Anlagen

Es ist Aufgabe der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde, die Einhaltung der in den Genehmigungen festgelegten Grenzwerte für Emissionen radioaktiver Stoffe und deren Auswirkungen auf die Umgebung, die Immissionen, umfassend zu kontrollieren und zu untersuchen. Die zuständige Aufsichtsbehörde in Mecklenburg-Vorpommern ist seit 2006 das Innenministerium (IM). Die Emissions-, und Immissionsüberwachung erlaubt eine Beurteilung der aus Ableitungen radioaktiver Stoffe mit Luft und Wasser resultierenden Strahlenbelastung des Menschen und der Umwelt. Sie ermöglicht eine Kontrolle der Einhaltung von maximal zulässigen Aktivitätsabgaben.

 Fachrecht (2)

Rechtliche Grundlagen

Gesetze, Verordnungen und weitere Vorschriften

Das für den Aufgabenbereich Radioaktivitätsüberwachung und Strahlenschutz maßgebliche Regelwerk befindet sich zur Umsetzung Europäischer Normen und des Strahlenschutzgesetzes in einer umfassenden Überarbeitungs- und Erstellungsphase. Aufgrund der Komplexität wird es nachfolgend nur auszugsweise wiedergegeben.

Umgang mit radioaktiven Stoffen gemäß Strahlenverordnung

Wesentliche Aufgaben des LAGuS zum Umgang mit radioaktiven Stoffen sind:

  • Erteilung von Genehmigungen zum/zur
    • Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen
    • Errichtung und Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung
    • Einsatz beruflich strahlenexponierter Personen in fremden Anlagen und
    • Einrichtungen einschließlich der Registrierung von Strahlenpässen
    • Beförderung sonstiger radioaktiver Stoffe
  • Entgegennahme von Anzeigen bei Verlust, Fund und Unfällen mit sonstigen radioaktiven Stoffen
  • Überwachung der Umsetzung von gesetzlichen Bestimmungen bei Tätigkeiten mit sonstigen radioaktiven Stoffen